Unsere Affiliate AGB
Einführung
Die Firma Klamottenparty stellt dem registrierten Partner (nachfolgend auch "Partner") eine Plattform zur Verfügung, über die der Partner an dem Affiliate-Marketing der Firma Klamottenparty teilnehmen kann.
Gegenstand der Partnerschaft ist das Generieren von Umsätzen durch den Partner und die Vergütung auf Erfolgsbasis durch die Firma Klamottenparty.
Geltungsbereich
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB der Firma Klamottenparty in der jeweils gültigen Fassung, sowie die folgenden Bestimmungen für das Affiliate-Marketing der Firma Klamottenparty.
Affiliate-Marketingprovisionen
Der Partner erhält auf die Umsätze seiner angeworbenen Kunden und Netzwerk-Partner Provisionen. Provisionen für das Netzwerk werden über drei Ebenen in die Tiefe und unbegrenzt in die Breite gewährt. Einige Artikelgruppen und gesondert gekennzeichnete Artikel – beispielsweise im Rahmen von Sonderangeboten – können einen höheren oder niedrigeren Provisionsanspruch auslösen. Versandkosten und Nachnahmeaufschlagspositionen sind nicht provisionsfähig. Die Auszahlung erfolgt, wenn die Provisionshöhe 20,00 Euro übersteigt, auf das angegebene Bankkonto oder per Paypal. Die Cookie-Laufzeit beträgt 30 Tage. Voraussetzung für diese Funktion ist allerdings, dass der Kunde Cookies akzeptiert.
Die zur Zeit gültigen Provisionssätze für unsere Partner und deren Affiliate-Netzwerk betragen:
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Auf den direkt generierten Nettoumsatz erhalten Sie 20% Provision
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Vom Nettoumsatz Ihrer Partner auf der 1. Ebene erhalten Sie 5% Provision
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Vom Nettoumsatz Ihrer Partner auf der 2. Ebene erhalten Sie 3,5% Provision
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Vom Nettoumsatz Ihrer Partner auf der 3. Ebene erhalten Sie 1,5% Provision
Provisionsabrechnung
Zu Beginn eines jeden Kalendermonats erzeugt die Firma Klamottenparty eine Provisionsabrechnung, über die Umsätze, die durch den Partner und dessen Gruppenstruktur im Vormonat generiert wurden. Einen Provisionsanspruch begründen nur durch Kunden bezahlte Rechnungen, nicht aber offene Forderungen gegen Kunden. In besonders begründeten Fällen – beispielsweise, wenn ein Kunde erklärt, sein Widerrufsrecht auszuüben, aber gelieferte Ware noch nicht zurückgesandt hat oder es auf Grund von Manipulationen zu einem Provisionsanspruch gekommen ist – kann die Firma Klamottenparty eine Gutschrift der Provision zurückhalten bzw. gegenrechnen. Der Partner ist verpflichtet, die Provisionsabrechnung zu überprüfen und Unstimmigkeiten binnen 14 Tagen mitzuteilen. Provisionsansprüche sind innerhalb von sechs Monaten nach Entstehen geltend zu machen, andernfalls verfallen sie.
Provisionsauszahlungen
Die Firma Klamottenparty zahlt einen Habensaldo auf dem Partnerkonto innerhalb von zehn Tagen nach Erzeugen der Provisionsabrechnung auf ein von dem Partner zu benennendes PayPal-Konto oder ein Bankkonto aus. Um Überzahlungen zu vermeiden, werden die Provisionen erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfristen aufgelistet und zur Auszahlung freigegeben.
Anspruch auf Provision hat der Partner nur bei korrekter Bestellabwicklung, es besteht kein Provisionsanspruch, wenn der Kunde von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht. Die Firma Klamottenparty stellt dem Partner in seinem persönlichen Account Statistiken über alle durch ihn oder seine Partner erzeugten Clicks und die damit erzielten Sales zur Verfügung. Sollte der Partner Fehler in den Provisionsberechnungen feststellen, so muß er diese binnen 14 Tagen schriftlich der Firma Klamottenparty gegenüber rügen. Jegliche Gutschriften/Vergütungen verjähren innerhalb von 3 Jahren, beginnend mit dem jeweiligen Schluss des Jahres ihrer Gutschrift/Auszahlung.
Berechnung der Provision
Sind Sie privater Partner, dann erfolgt die Berechnung der Provision auf den *Nettowarenwert ohne MwSt. und wird Netto ausgezahlt. Die erhaltene Provision muss unter Umständen beim Finanzamt als Einnahme bzw. Einkommen angegeben werden. (Informationen gibt es beim Steuerberater oder dem Finanzamt!)
Sind Sie gewerblicher Partner, dann erfolgt die Berechnung auf den Nettowarenwert zuzüglich MwSt. und wird dann Brutto ausgezahlt. Wir weisen daraufhin, das die MwSt. an das jeweilige zuständige Finanzamt abzuführen ist, bzw. bei der Umsatzsteueranmeldung anzugeben ist.
Sind Sie gewerblicher Partner innerhalb der EU, dann erfolgt die Berechnung der Provision auf den Nettowarenwert ohne MwSt. und wird Netto ausgezahlt. Hierzu muss uns die Ust.Id. in der Anmeldung, spätestens jedoch vor der ersten Provisionsberechnung, mitgeteilt werden.
Ermittlung der Umsätze
Für die Ermittlung der Umsätze und Provision ist nur die Affiliate-Software auf unserem Server entscheidend. Eigene Ermittlungen des Partners -egal auf welche Art und Weise- können nicht anerkannt werden. Für den Partner sind nur Umsatz- und Provisionsrelevante Daten in seinem Account sichtbar, persönliche Kunden- und Partnerinformationen wie z. B. Namen oder Adressen usw. werden nicht angezeigt.
Einkaufsrabatte/Sonderangebote
Auf Eigenbestellungen erhält der Partner ebenfalls 20% Provision auf die Nettoverkaufspreise. Gesondert gekennzeichnete Artikel – beispielsweise im Rahmen von Sonderangeboten – können von diesem Rabattsatz abweichen. Zu reduzierten Preisen angebotene Artikel werden nicht nochmals um 20% rabattiert. Eine zusätzliche Provision auf einen "Partnereinkaufspreis" ist nicht möglich. Rechnungen der Firma Klamottenparty sind spätestens zum Fälligkeitstermin zu begleichen; eine eigenmächtige Verrechnung mit vermuteten oder tatsächlichen Provisionsansprüchen ist unzulässig.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Klamottenparty.
Plichten des Partners
Der Partner ist verpflichtet, sein gewerbliches Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG zu versehen. Der Partner verpflichtet sich, sein werbliches Angebot in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz zu gestalten. Alle, gegen das Gesetz und die Menschenwürde verstossenden Darstellungen oder diskriminierende Aussagen oder Inhalte sind in dem werblichen Angebot des Partner im Zusammenhang mit der Teilnahme an unserem Affiliate-Programm nicht zulässig und führen zum Ausschluß. Bei individueller Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für seine Tätigkeit als Vermittler hat der Partner alles zu unterlassen, was Zweifel an der Seriosität der Firma Klamottenparty wecken könnte. Einer Aufforderung durch die Firma Klamottenparty, eine bestimmte Werbemaßnahme zu ändern oder zu unterlassen, ist Folge zu leisten.
Affiliate-Marketing-Programm
Die Firma Klamottenparty kann jederzeit Änderungen am Affiliate-Marketing-Programm vornehmen oder das Programm unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende abschalten. Es besteht für den Partner kein Anspruch darauf, das die Firma Klamottenparty den Affiliate-Service oder die Affiliate-Software auf dem neuesten Stand der Technik hält.
*Von der Bruttoprovision wird die Mehrwertsteuer automatisch solange einbehalten und an das Finanzamt abgeführt bzw. als Umsatzsteuer angemeldet, bis der Partner uns belegen kann, das er Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Bis zu diesem Zeitpunkt einbehaltene MwSt. kann nicht rückwirkend an den Partner ausbezahlt werden, auf Auszahlung wartende Provisionen werden nicht verzinst.


